Expertenmeinung
Ausgerechnet zu Coronazeiten verkündet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank zum Teil nicht verfassungskonform ist. Carsten Klude: "Die EZB überschreitet nach Ansicht der Verfassungsrichter ihre Kompetenzen, indem sie die Anleihen aufkauft. Eigentlich hätte das die EZB den Verfassungsrichtern viel besser begründen müssen ... die Sorge ist, dass beim Ausfallen eines Staates die Verbindlichkeiten auf die anderen Länder übergehen und man dann mit noch mehr Schulden belastet ist." Es bleibt jetzt abzuwarten, ob die EZB in den nächsten Monaten eine Begründung liefert, warum die Staatsanleihenkäufe verhältnismäßig sind. "Wenn sie das gut begründen kann, dann könnte das PSPP weiter durchgeführt werden."