Expertenmeinung
Die Bundesregierung beschloss eine Änderung des Einkommensteuergesetzes. Ein Börsenradio-Hörer stellt die Frage, ob die neue Gesetzesänderung de fakto ein Derivate-Verbot durch die Verlustkappung des § 20 Abs. 6 Satz. 5 EStG sein. Zitat aus dem Gesetz: Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 werden die folgenden Sätze eingefügt: "Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden!". Hier eine erste kurze Einschätzung des Deutschen Derivate Verbandes mit Lars Brandau. In der Januar-Umfrage ging es mit Geduld zur Rendite. Wie lange halten Anleger Zertifikate?