Ein Gastbeitrag von Elisabeth Müller
Mit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielgesetzes im Juli 2021 ist es nun auch deutschen Gästen erlaubt, ein Online-Casino zu besuchen und legal Einsätze abzugeben. Hier gibt es allerdings auch einige Auflagen, die es zu beachten gilt. Diese Auflagen wurden zum Spielerschutz eingebracht und sollen primär die Glücksspielsucht eindämmen.
Online-Casinos, die sich an diese Regelungen halten, können eine deutsche Glücksspiel-Lizenz beantragen. Ist die Genehmigung erteilt, wird das entsprechende Casino auf die Whitelist aufgenommen. Das Jokerstar Online Casino gehört zu diesen Casinos. Dank der neuen Regelungen, können sich die Besucher hier sicher aufgehoben fühlen.
Zwar gibt es inzwischen eine Vielzahl an Online-Casinos, allerdings sind aktuell nur wenige davon an der Börse vertreten. Wir klären hier über dieses Thema auf.
Inzwischen gibt es immer mehr Anleger, die sich für Aktien von Glücksspielunternehmen interessieren. Dennoch steht die Frage im Raum, ob man diese Aktien ins Portfolio aufnehmen soll und wie riskant eine solche Investition wäre. Schon jetzt gibt es an der Börse Aktien von Glücksspielunternehmen, die eine sehr interessante Option sein können.
Insbesondere ist seit 1999 die Sportwetten-Branche deutlich gewachsen. Das ist auch der Grund, warum schon jetzt an der Frankfurter Wertpapierbörse einige Konzerne bzw. Sportwetten-Anbieter hoch im Kurs rangieren. Es ist eine Tatsache, dass es schon jetzt Aktionären gelungen ist, dank solcher Aktien sehr vermögend geworden zu sein.
Vielen Anlagen Willigen stellt sich die Frage, ob es letztlich wirklich sinnvoll ist, in Glücksspiel-Aktien zu investieren. Experten sind diesbezüglich positiv gestimmt.
Was den Börsengang betrifft, so steht die Glücksspiel-Branche noch in den Anfängen. Trotz allem zeigt der Markt schon jetzt eine erstaunliche Auswahl. Das gilt für Glücksspiel-Aktien und für Casino-Aktien gleichermaßen. Da diese Aktien nicht nur an den Börsen der USA gelistet sind, lässt sich die genaue Zahl der auf dem Markt befindlichen Glücksspiel-Aktien nur schwer benennen.
Gelistet sind diese Aktien auch an europäischen Börsen, wie beispielsweise der Frankfurter Börse oder der Börse in Stockholm. Es stellt kein Problem dar, derartige Aktien und Anbieter in den gelisteten Unternehmen zu finden.
Der Online-Glücksspielmarkt ist ein wachsender Trend, das besagt auch der Marktbericht. Mit der ständig steigenden Konkurrenz werden immer größere Willkommensbonus-Angebote gemacht. Das macht zweifellos das Angebot für die Kunden attraktiver und täglich dürfen sich die Online-Casinos über mehr Zulauf freuen. Die Casinos profitieren durch entsprechend große Einnahmen, da der Kundenstamm verlässlich weiter wächst.
Einige Betreiber haben inzwischen den Börsengang gewagt, um das eigene Online-Casino bekannter zu machen. Diese Online-Glücksspiel-Portale konnten gute Erfolge erzielen. Aktuell sind die größten Aktien Anbieter 888 Holdings, Bet-at-Home und Betsson.
Die 888 Holding PLC ist aktuell der eindeutige Vorreiter und im Umlauf sind aktuell über 446,30 Millionen Aktien. Das Unternehmen ist seit der Gründung mit über 25 Millionen registrierten Nutzern einer der weltweit größten Online-Glücksspiel-Betreiber. Verglichen damit hat Bet-at-Home mit knapp 7 Millionen nur wenige Aktien im Umlauf. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1999 als GmbH in Österreich.
Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft und die Kapitalerhöhung erfolgte dann im Jahr 2004. Betsson ist der schwedische Riese im Wettgeschäft. Das Unternehmen hat über 120,8 Millionen Aktien im Umlauf.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Online-Casinos, die auf Bewährtes setzen und die nicht an einer ständigen Umstrukturierung interessiert sind, wohl eher nicht an die Börse gehen werden. Die schon länger auf dem Markt befindlichen Betreiber bieten entweder bereits entsprechende Aktien an oder sie verzichten einfach darauf.
Es ist derzeit davon auszugehen, dass wohl nur wenige Newcomer künftig den Online-Casino-Börsenmarkt erweitern werden. Hier liegt die Intention dann eher darin, möglichst schnell Berühmtheit und Finanzmitteln zu erlangen.
Inhalt des Gastbeitrages wird von BRN AG nicht verantwortet und muss daher nicht zwingend mit der Meinung der BRN-Redaktion übereinstimmen. Jegliche Haftung und Ansprüche werden daher von BRN AG ausdrücklich ausgeschlossen!