Expertenmeinung
Dr. Johannes Blassl, Rechtsanwalt bei der Ernst & Young Law GmbH auf dem Frankfurter Derivatetag (https://go.brn-ag.de/129), zum Thema "Bitcoin". Ist der "Bitcoin" eine Währung oder nur ein Wertaufbewahrungsasset? "Eine klassische Währung ist ein staatlich kontrolliertes Bezahlmittel. Das haben wir beim Bitcoin nicht. Währung bedeutet für mich auch immer, dass der Hauptzweck im Bezahlen liegt. Dafür wird der Bitcoin sehr wenig eingesetzt. Er ist wie Aktien eher ein Anlageobjekt." Neue Regulatorik national und in Europa. Der Beratungsbedarf beim Bitcoin sei größer als bei klassischen Kapitalmarkttransaktionen, so Blassl. Sind Bitcoin-Transaktionen anfälliger für Geldwäsche oder Terroristen? "Da ist gar nichts dran. Das kann man so nicht sagen."