Themenhighlight
Bundestag und Bundesrat haben im Rekordtempo am 27. März 2020 das Corona-Gesetz verabschiedet. Zu den Details Rechtsanwalt Christian Solmecke: "So ist es zum Beispiel möglich, nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmer, dass, wenn man seine Miete nicht zahlt, nicht gekündigt werden kann. Es ist nicht so, dass im Gesetz drin steht, Ihr braucht Eure Miete nicht zu zahlen. Aber wenn man die Miete nicht zahlt, kann man nicht gekündigt werden. Das gilt für 3 Monate bis Ende Juni. Das war ja auch bei Adidas die Diskussion." Wie muss man das nachweisen? Zudem gibt es Änderungen im Insolvenzrecht und beim Strafrecht. Außerdem können Versammlungen wie Hauptversammlungen nun online abgehalten werden.
Besprochene Wertpapiere:
WKN | Bezeichnung | |
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A1EWWW | ADIDAS AG |