Expertenmeinung
Ein aktuelles BGH-Urteil ermöglicht es, bei privaten Verbraucherkrediten - z.B. für Häuser, Wohnungen oder Autos, etc. - Gebühren zurückzuholen, die von den Banken berechnet worden sind (meist zwischen 1 und 3 %). Dies gilt für Kredite aus den Jahren 2005-2011. Die Frist für diese Möglichkeit endet allerdings zum Ende 2014. Was können Betroffene tun?