Rechtanwalt Ahrens: Achten Sie auf die neue taggenaue Verjährung
Veröffentlicht: 16.02.2012 um 14:11
Herr Jan-Henning Ahrens (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) im Gespräch mit Peter Heinrich
Seit Jahresbeginn 2012 gibt es "taggenaue Verjährung", dadurch sind Schadenersatzansprüche z.B. bei Geschlossenen Fonds gefährdet. Denn Schadenersatzansprüche verjähren nun auf den Tag genau zehn Jahre nach Vertragsabschluss beim jeweiligen Investment.
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Seit Jahresbeginn 2012 gibt es "taggenaue Verjährung", dadurch sind Schadenersatzansprüche z.B. bei Geschlossenen Fonds gefährdet. Denn Schadenersatzansprüche verjähren nun auf den Tag genau zehn Jahre nach Vertragsabschluss beim jeweiligen Investment.