Vorstandsinterview
Unter dem Motto: "Ungeborene Kinder haben Rechte" hat der Europäische Gerichtshof am 18. Oktober 2011 ein Patentverbot für embryonale Stammzellen ausgesprochen. Das betrifft die Vita 34 AG jedoch nicht. Ganz im Gegenteil: Der Vorstand glaubt daran, dass Unternehmen Investoren abwandern werden, die dann zu Vita 34 kommen. Der Umgang mit Stammzellen aus Nabelschnurblut ist nämlich lizenzfrei.