Bet-at-home.com ist euphorisch über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
Veröffentlicht: 15.09.2010 um 11:50
Herr Ing. Jochen Dickinger (Vorstand) im Gespräch mit Mag. Markus Mink
Der Europäische Gerichtshof hat das staatliche Glücksspiel-Monopol in Deutschland gekippt und entschieden, dass der deutsche Glücksspiel-Staatsvertrag gegen die europäischen Grundfreiheiten verstößt. Der Vorstand des Online-Wettanbieters zeigt sich mit dieser Entscheidung sehr zufrieden.
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Der Europäische Gerichtshof hat das staatliche Glücksspiel-Monopol in Deutschland gekippt und entschieden, dass der deutsche Glücksspiel-Staatsvertrag gegen die europäischen Grundfreiheiten verstößt. Der Vorstand des Online-Wettanbieters zeigt sich mit dieser Entscheidung sehr zufrieden.