Themenhighlight
Rechtsanwalt Dr. Waigel, von der Kanzlei GSK Stockman u. Kollegen klärt auf: "Es gibt defacto keinen Einlagensicherungsfonds - „er ist viel zu klein eine Bankenkrise aufzufangen" - Und: "Sparkassen müssen nicht haften." - Sie „versprechen“ es nur. Der Kunden hat keinen Anspruch auf eine „Einlagensicherung“.