Expertenmeinung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Leerverkäufe (also Transaktionen, die zu einer Short Position führen) von Aktien der Finanzbranche vorübergehend untersagt. BaFin-Präsident Jochen Sanio sagte: „In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben“.