Expertenmeinung
Das Landgericht München 1 hat die Bayerische Hypovereinsbank verurteilt, ihren Anlegern die eingezahlten Gelder für den VIP Medienfonds 4 in voller Höhe zurück zu erstatten. Geklagt hatten sechs Anleger, die von Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG vertreten werden. Grund der Klage: Die Anlage musste mit einem Zwangsdarlehen bei der HVB finanziert werden.