Expertenmeinung
Laut Gesetzgeber müssen die Gesamtbezüge des Vorstandes in einem angemessen Verhältnis zur Leistung sein. Was ist das „angemessen“? Neu ist auch, dass der Aufsichtsrat persönlich dafür haften muss. Was darf ein Vorstand maximal verdienen, und was ist eine „nachhaltige Betrachtung des Gehaltes? Kann das Gehalt auch gekürzt werden?